eps GmbH
Der regionale Prüf- und Verdrahtungsservice im Odenwald
Als zuverlässiger Partner für Betriebssicherheit bieten wir gerne unsere Dienstleistungen an und sind beratend für unsere Kunden da. Wir packen es an und sorgen gemeinsam für mehr Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen,
damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.
Leistungen
- Elektroinstallation
- Mängelbeseitigung
- DC Ladesäulen
- KNX ( Smart Home )
- PV Anlagen
Prüfungen
- ortsveränderliche Betriebsmittel
- ortsfeste Anlagen
- elektrische Maschinen
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsprüfung gemäß der BetrSichV und der DGUV V3/V4 durch.
Die geprüften Betriebsmittel werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet und gerichtsfest dokumentiert.
Leider gibt es immernoch genügend Unternehmen in Deutschland, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln durchführen lassen. Gehören Sie nicht dazu und leisten gemeinsam mit uns einen Beitrag für mehr Sicherheit.
Kontaktieren Sie uns zum Erhalt eines unverbindlichen Angebotes.
Schauen Sie gerne auch bei unseren Dienstleistungsangeboten rein.
Hier finden Sie die passenden Angebote für Sie.
Allgemeines
Warum wird geprüft?
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in einem Unternehmen ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV) vorgeschrieben und zwingen erforderlich. Alle Gewerbetreibende sind somit verpflichtet Ihrer elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Die Vorschriften und Prüfpflichten sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BertSichV) und der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3/V4) beschrieben. Diese Maßnahmen sind bei Änderungen, Instandhaltungen und Wiederholungsprüfungen gemäß der DIN VDE 0701/0702 durch zu führen. Der Leitfaden für die Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen ist in der DIN VDE 0105-100 aufgeführt.
Bei einem Unfall oder Schadensfall infolge unterlassener Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen haften die Verantwortlichen im Unternehmen.
Was wird geprüft?
Grundsätzlich sind alle stromführenden Geräte, Maschinen und Anlagen der Prüfung zu unterziehen. Die Betriebsmittel werden folgend unterschieden:
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Betriebsmittel, die tragbar oder mühelos verschiebbar sind.
Beispiele: (Computer, Bildschirm, Netzteil, etc.)
Ortsfeste Anlagen
Anlagen, die verankert oder fest an die Elektroinstallation angebunden sind.
Beispiele: (Gebäudeverteilung, Elektroherd, Elektroheizung, etc.)
Elektrische Maschinen
Maschinen, die aus dem Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel gebildet werden. Es wird hierbei nicht unter ortsveränderlich und ortsfest unterschieden.
Beispiele: (Dreh- und Fräsmaschine, elektrisches Garagentor, Hallenkran, etc.)
Wann wird geprüft?
die Häufigkeit der Prüfungen hängt von dem jeweiligen Einsatzort, der Beanspruchung und der Art des Prüflings ab. Diese Fristen sind in der DGUV V3/V4 beschrieben und sind in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens festzulegen.
Wie wird geprüft?
Die Prüfung wird gemäß der DIN VDE 0701/0702 für elektrische Geräte und gemäß der DIN VDE 0105-100 für elektrische Maschinen und Anlagen durchgeführt. Grundsätzlich sind folgende Punkte zu kontrollieren:
- Sichtprüfung
Kontrolle des optischen Zustandes des Betriebsmittels
- Messung
Durchführung der erforderlichen Messungen gemäß der DIN VDE mit einem geeigneten und kalibrierten Messgerät
- Funktionsprüfung
Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Betriebsmittels
Nach der fachgerechten Prüfung erfolgt die Auswertung und Erstellung des Prüfprotokolls. Jedes Betriebsmittel erhält eine ID-Nummer (Identifikationsnummer). Bei bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette zur Angabe des nächsten Prüftermins angebracht. Bei nicht bestandener Prüfung wird das Betriebsmittel als Defekt markiert. Die Verantwortung über das weitere Vorgehen mit defekten Geräten liegt beim Unternehmen. Wir empfehlen die Reparatur oder die Entsorgung bevor es wieder als Arbeitsmittel eingesetzt wird. Wir weißen darauf hin, dass nach Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen eine erneute Prüfung erfolgen muss.